Der Streitwert für das Verfahren L 11 B 16/07 KA ER wird auf 21.142,29 EUR festgesetzt.
I. Zwischen den Beteiligten war streitig, ob die von der antragstellenden, aus zwei Fachärzten für Herzchirurgie bestehenden Gemeinschaftspraxis (Antragstellerin (AS)) seit dem 01.10.2006 erbrachten Leistungen nach den bis dahin geltenden Bestimmungen des einheitlichen Bewertungsmaßstabes (EBM-Ä) zu vergüten sind. Auf Antrag der AS hat das Sozialgericht (
II. Nach der durch das 6. SGG -Änderungsgesetz vom 17. August 2001 (BGBl I S. 2144) eingeführten Regelung des § 197 a Sozialgerichtsgesetz (SGG) sind in vertragsärztlichen Streitigkeiten Gerichtsgebühren zu erheben; hierzu ist der Streitwert festzusetzen (§
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