Die Gegenvorstellung des Antragstellers gegen den Beschluss des Senats vom 15.08.2011 - L 7 AS 1213/11 B ER - wird zurückgewiesen. Kosten sind nicht zu erstatten.
I.
Der Senat hat mit Beschluss vom 15.08.2011 - L 7 AS 1213/11 B ER - die Beschwerde des Antragstellers gegen den Beschluss des Sozialgerichts Münster (
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