Auf die Beschwerde der Klägerin wird der Beschluss des Sozialgerichts Dortmund vom 07.12.2011 geändert:
Der Klägerin wird für das erstinstanzliche Klageverfahren ratenfreie Prozesskostenhilfe unter Beiordnung von Rechtsanwalt F, H, bewilligt.
Kosten sind nicht zu erstatten.
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