Auf die Beschwerde der Klägerin vom 05.02.2009 wird der Beschluss des Sozialgerichts Gelsenkirchen vom 26.01.2009 aufgehoben.
Der Klägerin wird für das Verfahren vor dem Sozialgericht Gelsenkirchen Prozesskostenhilfe unter Beiordnung von Rechtsanwalt U bewilligt.
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