LSG Nordrhein-Westfalen - Beschluss vom 19.01.2011
L 19 AS 1913/10 B
Vorinstanzen:
SG Detmold, vom 21.09.2010 - Vorinstanzaktenzeichen 21 AS 255/06

LSG Nordrhein-Westfalen - Beschluss vom 19.01.2011 (L 19 AS 1913/10 B) - DRsp Nr. 2011/3391

LSG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 19.01.2011 - Aktenzeichen L 19 AS 1913/10 B

DRsp Nr. 2011/3391

Tenor

Die Beschwerde der Klägerin gegen den Beschluss des Sozialgerichts Detmold vom 21.09.2010 wird zurückgewiesen.

Gründe

Mit Beschluss vom 12.01.2010 hat das Sozialgericht den Sachverständigen K mit der Erstellung eines Wertgutachtens zum Wert des Hauses der Klägerin beauftragt.

Nach Zustellung dieses Beschlusses am 27.01.2010 hat die Klägerin am 10.02.2010 den bestellten Sachverständigen wegen Besorgnis der Befangenheit abgelehnt.

Mit Beschluss vom 21.09.2010, auf dessen Begründung Bezug genommen wird, hat das Sozialgericht die Anträge der Klägerin auf Ablehnung des Sachverständigen K abgelehnt.

Gegen den ihr am 24.09.2010 zugestellten Beschluss hat die Klägerin am 25.10.2010, einem Montag, Beschwerde eingelegt und eine Begründung binnen sechs Wochen angekündigt, jedoch nicht abgegeben. Zu weiteren Einzelheiten wird auf den Akteninhalt Bezug genommen.

Die zulässige Beschwerde ist unbegründet.