Die Beschwerde der Beklagten gegen den Beschluss des Sozialgerichts Düsseldorf vom 13.6.2013 wird zurückgewiesen. Die Beklagte trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens.
Die statthafte und auch ansonsten zulässige Beschwerde ist unbegründet. Zu Recht hat das Sozialgericht (
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