Die Klägerin trägt drei Viertel, die Beklagte trägt ein Viertel der Kosten des Rechtsstreits in erster Instanz. Die Kosten des Berufungsverfahrens tragen Klägerin und Beklagte je zur Hälfte. Der Streitwert für das Berufungsverfahren L 11 KA 138/11 wird auf 15.000,00 EUR festgesetzt.
I.
Testen Sie "Rechtsportal Arbeitsrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|