Der Streitwert für das Verfahren L 11 KA 87/10 B ER wird auf 160.380,00 EUR festgesetzt
Nach §§
1. Ausgehend vom Streitgegenstand (unbefristete Sonderbedarfszulassung) wird das wirtschaftliche Interesse des Antragstellers durch die Höhe der in einem bestimmten Zeitraum (dazu nachfolgend a)) zu erzielenden Einnahmen (dazu nachfolgend b)) bestimmt.
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