LSG Nordrhein-Westfalen - Beschluss vom 13.04.2011
L 11 KA 121/10 B ER
Vorinstanzen:
SG Düsseldorf, vom 05.10.2010 - Vorinstanzaktenzeichen S 2 KA 420/10

LSG Nordrhein-Westfalen - Beschluss vom 13.04.2011 (L 11 KA 121/10 B ER) - DRsp Nr. 2011/7827

LSG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 13.04.2011 - Aktenzeichen L 11 KA 121/10 B ER - Aktenzeichen L 11 KA 16/11 B ER

DRsp Nr. 2011/7827

Die Beschwerden des Antragstellers und des Antragsgegners gegen den Beschluss des Sozialgerichts Düsseldorf vom 05.10.2010 werden zurückgewiesen.

Der Antragsteller trägt die Kosten des Verfahrens L 11 KA 121/10 B ER.

Der Antragsgegner trägt die Kosten des Verfahrens L 11 KA 16/11 B ER.

Der Streitwert für die Verfahren L 11 KA 121/10 B ER und L 11 KA 16/11 B ER wird auf jeweils 5.000,00 EUR festgesetzt.

Gründe:

I. Streitig ist die Anordnung der aufschiebenden Wirkung der vor dem Sozialgericht (SG) Düsseldorf anhängigen Klage des Antragstellers in dem Verfahren S 2 KA 212/10 sowie die Auskehrung bereits ausgeführter Honorareinbehalte.

Der Antragsteller ist als Arzt für Orthopädie in C zur vertragsärztlichen Versorgung zugelassen. Durch Beschluss des Amtsgerichts C vom 01.02.2007 - 000 - wurde über sein Vermögen das Insolvenzverfahren eröffnet. Als Insolvenzverwalter bestellte das Amtsgericht Rechtsanwalt X.