Auf die Beschwerde des Klägers wird der Beschluss des Sozialgerichts Düsseldorf vom 03.01.2013 geändert. Dem Kläger wird für das Klageverfahren vor dem Sozialgericht Düsseldorf ratenfreie Prozesskostenhilfe bewilligt und Rechtsanwalt Theisen aus Düsseldorf beigeordnet. Kosten sind im Beschwerdeverfahren nicht zu erstatten.
Die zulässige Beschwerde des Klägers ist begründet. Das Sozialgericht (
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