LSG Nordrhein-Westfalen - Beschluss vom 08.04.2009
L 21 KR 27/09 SFB
Vorinstanzen:
VK-Bund, vom 24.02.2009 - Vorinstanzaktenzeichen 3 VK-203/08

LSG Nordrhein-Westfalen - Beschluss vom 08.04.2009 (L 21 KR 27/09 SFB) - DRsp Nr. 2009/10082

LSG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 08.04.2009 - Aktenzeichen L 21 KR 27/09 SFB

DRsp Nr. 2009/10082

Der Antrag der Beschwerdeführerin, die aufschiebende Wirkung der sofortigen Beschwerde gegen den Beschluss der 3. Vergabekammer des Bundes vom 24.02.2009 (3 VK-203/08) über den 09.04.2009 hinaus bis zu einer Entscheidung über die sofortige Beschwerde zu verlängern, wird abgelehnt.

Gründe:

I. Die Antragstellerin und Beschwerdeführerin (AS) - ein pharmazeutisches Unternehmen, das sich in erster Linie mit dem Vertrieb von Generikaprodukten befasst - wendet sich in der Hauptsache gegen aus ihrer Sicht bestehende Vergabefehler im Rahmen einer Arzneimittelrabattausschreibung.