Die Beschwerden der Antragstellerin gegen den Beschluss des Sozialgerichts Köln vom 19.06.2013 werden zurückgewiesen. Außergerichtliche Kosten sind auch im Beschwerdeverfahren nicht zu erstatten.
Die zulässigen Beschwerden der Antragstellerin gegen den Beschluss des Sozialgerichts (
I. Das
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