Die Beschwerde des Klägers gegen den Beschluss des Sozialgerichts Dortmund vom 23.08.2012 wird zurückgewiesen.
I.
Streitig ist die Bewilligung von Prozesskostenhilfe (PKH) für ein Klageverfahren, in dem der Kläger vom Beklagten höhere Regelleistungen nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) für Mai 2011 begehrt.
Der 1952 geborene Kläger steht bei dem Beklagten im Bezug von laufenden Leistungen nach dem SGB II. Er führt gegen den Beklagten u.a. mehrere Klageverfahren für unterschiedliche Leistungszeiträume, in denen er jeweils die Verfassungswidrigkeit der Regelsätze nach dem SGB II rügt. Im Streitverfahren S 31 AS 1774/12 hat ihm das Sozialgericht (
Im hier vorliegenden Verfahren hat das
Testen Sie "Rechtsportal Arbeitsrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|