Die Beschwerde des Antragstellers gegen den Beschluss des Sozialgerichts Dortmund vom 12. August 2008 wird zurückgewiesen.
Der Antragsteller trägt auch die Kosten des Beschwerdeverfahrens.
Der Streitwert für das Beschwerdeverfahren wird auf 16.358,29 EUR festgesetzt.
I. Streitig ist im Rahmen eines einstweiligen Rechtsschutzverfahrens die Rechtmäßigkeit einer Beitragsnachforderung der Antragsgegnerin (AG'in) in Höhe von insgesamt 86.640,81 EUR.
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