Die Beschwerde der Antragstellerin gegen den Beschluss des Sozialgerichts Köln vom 12.11.2012 wird zurückgewiesen. Die Antragstellerin trägt die Kosten des Verfahrens. Der Streitwert wird auf 5.000,00 EUR festgesetzt.
I.
Streitig ist, ob der Antragsgegner (Zulassungsausschuss) den Antrag der Antragstellerin vom 06.09.2012 auf Genehmigung der Anstellung von Prof. Dr. E (im Folgenden Prof. Dr. E.) in dessen Sitzung am 05.12.2012, hilfsweise innerhalb einer vom Gericht zu bestimmenden Frist, zu bescheiden hat.
Testen Sie "Rechtsportal Arbeitsrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|