LSG Nordrhein-Westfalen - Beschluss vom 04.02.2011
L 19 AS 1984/10 B
Vorinstanzen:
SG Dortmund, vom 11.10.2010 - Vorinstanzaktenzeichen 10 AS 2640/10

LSG Nordrhein-Westfalen - Beschluss vom 04.02.2011 (L 19 AS 1984/10 B) - DRsp Nr. 2011/4102

LSG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 04.02.2011 - Aktenzeichen L 19 AS 1984/10 B

DRsp Nr. 2011/4102

Tenor

Auf die Beschwerde der Klägerin wird der Beschluss des Sozialgerichts Dortmund vom 11.10.2010 geändert. Der Klägerin wird für das Klageverfahren ab 18.08.2010 Prozesskostenhilfe bewilligt und Rechtsanwalt T, J, beigeordnet.

Gründe

Die Klägerin wendet sich gegen die Versagung von Prozesskostenhilfe für ihre Klage auf Übernahme einer Mietkaution.

Die in Bedarfsgemeinschaft mit ihrem 1986 geborenen Sohn lebende Klägerin bezog im Jahre 2009 Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch Zweites Buch - Grundsicherung für Arbeitsuchende - (SGB II) unter Berücksichtigung der Kosten der Unterkunft und Heizung ihrer Wohnung T Straße00 in J.