Das Urteil vom 04.07.2013 wird gem. § 138 SGG wegen offenbarer Unrichtigkeit wie folgt berichtigt:
Gründe
Seite 4 letzter Absatz 1. Satz erhält am Ende folgende Fassung: " ebenso zu Überdeckungen bei Krankheiten mit geringer Mortalität und Unterdeckungen bei Krankheiten mit höherer Mortalität."
rechtskräftig
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