Das Urteil vom 04.07.2013 wird gem. § 138 SGG wegen offenbarer Unrichtigkeit wie folgt berichtigt:
Gründe
Seite 2 1. Absatz 1. Satz erhält am Ende folgende Fassung: " für das Ausgleichsjahr 2012."
Seite 4 letzter Absatz 1. Satz erhält am Ende folgende Fassung: " ebenso zu Überdeckungen bei Krankheiten mit geringer Mortalität und Unterdeckungen bei Krankheiten mit höherer Mortalität."
Auf Seite 12 1. Absatz wird im 1. Satz die Bezeichnung Korrekturbescheid I/2012 durch die Bezeichnung Korrekturbescheid III/2012 ersetzt.
Seite 15 letzter Absatz 1. Satz erhält am Ende folgende Fassung: " systematisch überschätzt würden".
rechtskräftig
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