Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Sozialgerichts Hannover vom 5. Oktober 2007 aufgehoben.
Die Klage wird abgewiesen.
Die Beteiligten haben einander keine Kosten zu erstatten.
Die Revision wird nicht zugelassen.
Streitig ist die Gewährung von Arbeitslosengeld (Alg) für die Zeit ab 01. Januar 2005 neben der Ausübung einer selbstständigen Tätigkeit.
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