Die Berufung der Klägerin gegen den Gerichtsbescheid des Sozialgerichts Hildesheim vom 14. Januar 2010 wird mit der Maßgabe zurückgewiesen, dass die Klägerin die Kosten beider Rechtszüge trägt.
Der Streitwert des Berufungsverfahrens wird auf 1.798 Euro festgesetzt.
Die Revision wird nicht zugelassen.
Die Beteiligten streiten um die Vergütung einer stationären Krankenhausbehandlung.
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