Die Beschwerde des Antragstellers gegen den Beschluss des Sozialgerichts Hannover vom 07. September 2011 wird zurückgewiesen.
Eine Kostenerstattung im Beschwerdeverfahren findet nicht statt.
I. Der Antragsteller begehrt eine Verpflichtung des Antragsgegners zur Gewährung eines Regelbedarfs nach dem Sozialgesetzbuch - Zweites Buch - Grundsicherung für Arbeitssuchende - SGB II - in Höhe von 600,00 EUR monatlich zuzüglich der Kosten für Unterkunft und Heizung.
Er ist der Auffassung, dass die Neuberechnung der Regelbedarfe weder transparent noch armutsfest erfolgt sei. Auch sei der Inflationsausgleich unberücksichtigt geblieben. Der Antragsteller hat am 2. August 2011 beim Sozialgericht (
Testen Sie "Rechtsportal Arbeitsrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|