LSG Hessen - Urteil vom 29.09.2010
L 4 KA 49/08
Vorinstanzen:
SG Marburg, vom 30.04.2008 - Vorinstanzaktenzeichen S 12 KA 393/07

LSG Hessen - Urteil vom 29.09.2010 (L 4 KA 49/08) - DRsp Nr. 2010/20605

LSG Hessen, Urteil vom 29.09.2010 - Aktenzeichen L 4 KA 49/08

DRsp Nr. 2010/20605

Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Sozialgerichts Marburg vom 30. April 2008 wird zurückgewiesen.

Die Klägerin hat die Kosten des Rechtsstreits auch im Berufungsverfahren zu tragen. Im Übrigen sind keine Kosten zu erstatten.

Der Streitwert wird auf 60.000,00 EUR festgesetzt.

Die Revision wird zugelassen.

Tatbestand:

Die Beteiligten streiten darüber, ob die Klägerin Anspruch auf eine Ermächtigung zur Einrichtung eines sozialpädiatrischen Zentrums zur ambulanten sozialpädiatrischen Behandlung von Kindern gemäß § 119 SGB V hat, hilfsweise Anspruch auf Neubescheidung.