I. Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Sozialgerichts Kassel vom 28. Juni 2007 geändert. Die Klage wird auch abgewiesen, soweit der Kläger über den 31. Oktober 2006 hinaus die Gewährung von Rente wegen voller Erwerbsminderung für die Zeit vom 1. November 2006 bis zum 31. Januar 2007 beansprucht.
II. Die Beteiligten haben einander für das Berufungsverfahren keine Kosten zu erstatten.
III. Die Revision wird zugelassen.
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