I. Die Berufung des Klägers gegen den Gerichtsbescheid des Sozialgerichts Kassel vom 15. Januar 2009 wird zurückgewiesen.
II. Die Beteiligten haben einander Kosten nicht zu erstatten.
III. Die Revision wird nicht zugelassen.
Der Kläger begehrt die Überprüfung aller Leistungsbescheide der Beklagten seit dem 1. Januar 2005 im Hinblick auf die Verfassungsmäßigkeit des Regelsatzes sowie die Gewährung eines Mehrbedarfs nach § 30 Abs. 1 Sozialgesetzbuch - 12. Buch: Sozialhilfe (SGB XII).
Testen Sie "Rechtsportal Arbeitsrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|