Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Sozialgerichts Marburg vom 20. Februar 2008 aufgehoben und die Klage abgewiesen.
Die Klägerin hat die Kosten des Verfahrens zu tragen.
Die Revision wird nicht zugelassen.
Der Streitwert wird auf 5.000,00 EUR festgesetzt.
Die Beteiligten streiten über die Ausschreibung eines Vertragsarztsitzes und Durchführung des Nachbesetzungsverfahrens nach § 103 Abs. 4 Satz 1 Sozialgesetzbuch Fünftes Buch (SGB V) - Gesetzliche Krankenversicherung.
Die 1949 geborene Klägerin ist approbierte psychologische Psychotherapeutin und Psychoanalytikerin. Sie war seit 25. November 1999 bis 31. Dezember 2006 zur vertragsärztlichen Versorgung zugelassen.
Testen Sie "Rechtsportal Arbeitsrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|