LSG Hessen - Urteil vom 25.03.2011
L 5 R 42/10
Vorinstanzen:
SG Darmstadt, vom 07.09.2009 - Vorinstanzaktenzeichen 6 R 439/06

LSG Hessen - Urteil vom 25.03.2011 (L 5 R 42/10) - DRsp Nr. 2011/18831

LSG Hessen, Urteil vom 25.03.2011 - Aktenzeichen L 5 R 42/10

DRsp Nr. 2011/18831

I. Auf die Berufung der Beklagten werden das Urteil des Sozialgerichts Darmstadt vom 7. September 2009 aufgehoben und die Klage abgewiesen.

II. Die Beteiligten haben einander in beiden Rechtszügen keine Kosten zu erstatten.

III. Die Revision wird nicht zugelassen.

Tatbestand:

Die Beteiligten streiten um die rentensteigernde Berücksichtigung einer Beschäftigungszeit vom 15. Januar 1964 bis 31. August 1969 nach dem deutsch-polnischen Sozialversicherungsabkommen (DPSVA), in der der Kläger als Geistlicher bei der Glaubensgemeinschaft der XY. tätig war.