LSG Hessen - Urteil vom 25.03.2011
L 5 R 334/09
Vorinstanzen:
SG Gießen, vom 18.09.2009 - Vorinstanzaktenzeichen 19 R 448/06

LSG Hessen - Urteil vom 25.03.2011 (L 5 R 334/09) - DRsp Nr. 2011/8463

LSG Hessen, Urteil vom 25.03.2011 - Aktenzeichen L 5 R 334/09

DRsp Nr. 2011/8463

I. Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Sozialgerichts Gießen vom 18. September 2009 wird zurückgewiesen. Die Klage wird abgewiesen.

II. Die Beteiligten haben einander keine Kosten zu erstatten.

III. Die Revision wird zugelassen.

Tatbestand:

Die Beteiligten streiten um die Bewilligung einer höheren Altersrente, wobei der Kläger die Bewertung der in der ehemaligen DDR zurückgelegten rentenrechtlichen Zeiten nach dem Fremdrentengesetz (FRG) und die Berücksichtigung eines höheren Nachteilsausgleichs in der Rentenversicherung nach § 13 Berufliches Rehabilitierungsgesetz (BerRehaG) anstrebt.

Der 1947 geborene Kläger ist Inhaber eines Ausweises für Vertriebene und Flüchtlinge "C" und wurde mit Bescheid des Freistaates Thüringen vom 6. Juli 2005 als Verfolgter im Sinne des § 1 Abs. 1 BerRehaG mit einer Verfolgungszeit vom 25. November 1986 bis 25. Mai 1989 anerkannt.