LSG Hessen - Urteil vom 23.03.2011
L 6 AS 382/07
Vorinstanzen:
SG Darmstadt, vom 25.07.2007 - Vorinstanzaktenzeichen 16 AS 324/07

LSG Hessen - Urteil vom 23.03.2011 (L 6 AS 382/07) - DRsp Nr. 2011/11133

LSG Hessen, Urteil vom 23.03.2011 - Aktenzeichen L 6 AS 382/07

DRsp Nr. 2011/11133

I. Auf die Berufung der Kläger wird das Urteil des Sozialgerichts Darmstadt vom 25. Juli 2007 aufgehoben und die Beklagte unter Änderung des Bescheides vom 26. Februar 2007 in Gestalt des Widerspruchsbescheides vom 29. März 2007 verurteilt, die für die Zeit vom 1. Dezember 2006 bis 30. April 2007 erbrachten Leistungen nicht als Darlehen, sondern als Zuschuss zu gewähren.

II. Die Beklagte trägt die notwendigen außergerichtlichen Kosten der Kläger beider Instanzen.

III. Die Revision wird nicht zugelassen.

Tatbestand:

Zwischen den Beteiligten ist streitig, ob die Beklagte Leistungen für die Zeit vom 1. Dezember 2006 bis 30. April 2007 zu Recht lediglich als Darlehen und nicht als Zuschuss erbracht hat.