LSG Hessen - Urteil vom 22.06.2010
L 6 AL 13/08
Vorinstanzen:
SG Kassel, vom 07.12.2007 - Vorinstanzaktenzeichen S 3 AL 2245/04

LSG Hessen - Urteil vom 22.06.2010 (L 6 AL 13/08) - DRsp Nr. 2010/19774

LSG Hessen, Urteil vom 22.06.2010 - Aktenzeichen L 6 AL 13/08

DRsp Nr. 2010/19774

I. Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Sozialgerichts Kassel vom 7. Dezember 2007 aufgehoben und die Klage abgewiesen.

II. Die Beteiligten haben einander für beide Instanzen keine Kosten zu erstatten.

III. Die Revision wird nicht zugelassen.

Tatbestand:

Zwischen den Beteiligten ist das Ruhen des Anspruches auf Arbeitslosengeld wegen Eintritts einer 12-wöchigen Sperrzeit streitig.