LSG Hessen - Urteil vom 07.07.2010
L 4 KA 83/08
Vorinstanzen:
SG Marburg, vom 10.09.2008 - Vorinstanzaktenzeichen S 12 KA 207/08

LSG Hessen - Urteil vom 07.07.2010 (L 4 KA 83/08) - DRsp Nr. 2011/7070

LSG Hessen, Urteil vom 07.07.2010 - Aktenzeichen L 4 KA 83/08

DRsp Nr. 2011/7070

Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Sozialgerichts Marburg vom 10. September 2008 wird zurückgewiesen.

Die Klägerin hat die Kosten auch des Berufungsverfahrens sowie die notwendigen außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen zu 1) zu tragen. Im Übrigen sind keine Kosten zu erstatten.

Die Revision wird nicht zugelassen.

Tatbestand:

Die sowohl als Augenärztin als auch als Neurologin zur vertragsärztlichen Versorgung zugelassene Klägerin begehrt die Genehmigung der Verlegung ihres Vertragsarztsitzes nur für die Ausübung ihrer Tätigkeit auf neurologischem Fachgebiet von A-Stadt nach C Stadt.

Mit Beschluss des Zulassungsausschusses für Ärzte bei der Kassenärztlichen Vereinigung Hessen vom 25. Mai 1993 war die Klägerin als Augenärztin für den Vertragsarztsitz A-Stadt - D-Stadt -, E-Kreis, zur vertragsärztlichen Tätigkeit zugelassen worden. Mit weiterem Beschluss vom 14. September 1993 hatte der Zulassungsausschuss festgestellt, dass die zur vertragsärztlichen Tätigkeit als Augenärztin zugelassene Klägerin nunmehr auch die Gebietsbezeichnung Neurologie führe.