Die Beschwerde des Antragsgegners gegen den Beschluss des Sozialgerichts Kassel vom 30. Juni 2010 wird zurückgewiesen.
Der Antragsgegner hat den Antragstellern die notwendigen außergerichtlichen Kosten des Beschwerdeverfahrens zu erstatten.
I. Die Antragsteller begehren von dem Antragsgegner im Wege des einstweiligen Rechtsschutzes Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch - Grundsicherung für Arbeitsuchende - (SGB II)
Testen Sie "Rechtsportal Arbeitsrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|