LSG Hessen - Beschluss vom 25.05.2009
L 4 KA 57/08 B ER
Vorinstanzen:
SG Marburg, vom 26.05.2008 - Vorinstanzaktenzeichen S 12 KA 120/08

LSG Hessen - Beschluss vom 25.05.2009 (L 4 KA 57/08 B ER) - DRsp Nr. 2009/14700

LSG Hessen, Beschluss vom 25.05.2009 - Aktenzeichen L 4 KA 57/08 B ER

DRsp Nr. 2009/14700

Die Beschwerde der Antragstellerin gegen den Beschluss des Sozialgerichts Marburg vom 26. Mai 2008 wird zurückgewiesen.

Die Antragstellerin hat auch die Kosten des Beschwerdeverfahrens zu tragen.

Der Streitwert wird auf 4 386,00 EUR festgesetzt.

Gründe:

Die Beteiligten streiten im Rahmen eines einstweiligen Anordnungsverfahrens über die Herstellung der aufschiebenden Wirkung einer Klage gegen einen Honorarrückforderungsbescheid in Höhe von 17.544,87 EUR.