I. Auf die Beschwerde des Klägers wird der Beschluss des Sozialgerichts Fulda vom 20. März 2009 aufgehoben.
II. Dem Kläger wird für das Verfahren S
I. Der Kläger wendet sich im vorliegenden Verfahren gegen die Ablehnung von Prozesskostenhilfe durch das Sozialgericht Fulda im dortigen Klageverfahren S 10 AS 18/09.
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