LSG Hamburg - Urteil vom 30.01.2019 (L 2 AL 27/18) - DRsp Nr. 2019/7862
LSG Hamburg, Urteil vom 30.01.2019 - Aktenzeichen L 2 AL 27/18
DRsp Nr. 2019/7862
1. Die Berufung wird zurückgewiesen. 2. Außergerichtliche Kosten sind auch im Berufungsverfahren nicht zu erstatten. 3. Die Revision wird nicht zugelassen.
Tatbestand:
Im Streit ist ein Anspruch auf Berufsausbildungsbeihilfe nach §§ 56 ff. Sozialgesetzbuch Drittes Buch (SGB III) in der mit Änderungen seit 1. April 2012 geltenden Fassung vom 20. Dezember 2011 (BGBl. I S. 2854) für die Dauer einer mittlerweile abgeschlossenen Ausbildung dem Grunde nach.
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