1. Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Sozialgerichts Hamburg vom 26. September 2003 wird zurückgewiesen.
2. Die Beklagte hat dem Kläger ¼ seiner notwendigen außergerichtlichen Kosten in diesem Rechtsstreit zu erstatten.
3. Die Revision wird nicht zugelassen.
Das vorliegende Verfahren umfasst die vier Klagen
Der 1942 geborene Kläger ist indischer Staatsangehöriger. Seine Ehefrau und seine 1975 und 1985 geborenen Kinder A. und U. leben in Indien. Er fuhr auf deutschen Schiffen zur See und bezog ab März 1981 erstmals Leistungen der Beklagten.
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