LSG Hamburg - Urteil vom 29.10.2009
L 5 AL 88/03
Vorinstanzen:
SG Hamburg, vom 26.09.2003 - Vorinstanzaktenzeichen 38 AR 425/94

LSG Hamburg - Urteil vom 29.10.2009 (L 5 AL 88/03) - DRsp Nr. 2010/481

LSG Hamburg, Urteil vom 29.10.2009 - Aktenzeichen L 5 AL 88/03

DRsp Nr. 2010/481

1. Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Sozialgerichts Hamburg vom 26. September 2003 wird zurückgewiesen.

2. Die Beklagte hat dem Kläger ¼ seiner notwendigen außergerichtlichen Kosten in diesem Rechtsstreit zu erstatten.

3. Die Revision wird nicht zugelassen.

Tatbestand:

Das vorliegende Verfahren umfasst die vier Klagen 38 AR 425/94, 38 AR 1163/94, 38 AR 917/95 und S 38 AL 1245/01, die mit Beschluss des Sozialgerichts Hamburg vom 13.9.2002 zur gemeinsamen Verhandlung und Entscheidung unter Führung des erstgenannten Aktenzeichens verbunden worden sind. Streitig ist, ob der Kläger Anspruch auf Gewährung höherer Arbeitslosenhilfe ab dem 26.4.1986 hat.

Der 1942 geborene Kläger ist indischer Staatsangehöriger. Seine Ehefrau und seine 1975 und 1985 geborenen Kinder A. und U. leben in Indien. Er fuhr auf deutschen Schiffen zur See und bezog ab März 1981 erstmals Leistungen der Beklagten.