1. Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Sozialgerichts Hamburg vom 27. August 2007 wird zurückgewiesen. Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens einschließlich der außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen zu 1). Die Revision wird nicht zugelassen.
2. Der Streitwert wird auf EUR 5.000,- festgesetzt.
Die Beteiligten streiten über die Frage, ob die Beigeladene zu 1) seit dem 1. Juni 1999 Mitglied der Klägerin oder der Beklagten ist.
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