LSG Hamburg - Urteil vom 28.02.2013
L 1 KA 14/11
Vorinstanzen:
SG Hamburg, - Vorinstanzaktenzeichen S 27 KA 415/09

LSG Hamburg - Urteil vom 28.02.2013 (L 1 KA 14/11) - DRsp Nr. 2013/7948

LSG Hamburg, Urteil vom 28.02.2013 - Aktenzeichen L 1 KA 14/11

DRsp Nr. 2013/7948

Die Berufung wird zurückgewiesen.

Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens mit Ausnahme der außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen, die diese selber tragen.

Die Revision wird nicht zugelassen.

Tatbestand:

Der Kläger wendet sich gegen einen Arzneikostenregress in Höhe von 6.595,08 EUR wegen der Verordnung von Sandostatin® LAR®-Monatsdepots 20mg (im Folgenden: Sandostatin) im Quartal 2/2003.

Der Kläger unterhält in seiner "Klinik und Poliklinik für Dermatologie und Venerologie" eine Hochschulambulanz, die zur ambulanten ärztlichen Behandlung der Versicherten der gesetzlichen Krankenkassen ermächtigt ist. Dort wurde der 1935 geborene P.R. (im Folgenden: Versicherter) behandelt, bei dem ein metastasierendes Merkelzellkarzinom, kleinzelliger Subtyp, im klinischen Stadium II diagnostiziert worden war.