Die Berufung des Klägers gegen den Gerichtsbescheid des Sozialgerichts Hamburg vom 20. Juni 2007 wird zurückgewiesen.
Außergerichtliche Kosten sind nicht zu erstatten.
Die Revision wird nicht zugelassen.
Streitig ist der Anspruch des Klägers auf Regelaltersrente unter Anerkennung einer Ghetto-Beitragszeit sowie von Ersatzzeiten.
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