Auf die Berufung der Beklagten wird der Gerichtsbescheid des Sozialgerichts Hamburg vom 27. April 2011 aufgehoben und die Klage abgewiesen.
Außergerichtliche Kosten sind nicht zu erstatten.
Die Revision wird nicht zugelassen.
Die Beteiligten streiten über einen weiteren Anspruch des Klägers auf Krankengeld.
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