LSG Hamburg - Urteil vom 25.08.2011
L 4 AS 260/10
Vorinstanzen:
SG Hamburg, - Vorinstanzaktenzeichen 34 AS 328/08

LSG Hamburg - Urteil vom 25.08.2011 (L 4 AS 260/10) - DRsp Nr. 2012/4586

LSG Hamburg, Urteil vom 25.08.2011 - Aktenzeichen L 4 AS 260/10

DRsp Nr. 2012/4586

Die Berufung wird zurückgewiesen.

Die Klägerin trägt die außergerichtlichen Kosten des Verfahrens.

Die Revision wird nicht zugelassen.

Tatbestand:

Die Klägerin wendet sich mit ihrer Klage und der Berufung gegen eine Erstattungsforderung des Beklagten wegen überzahlter Unterkunftskosten in einem Zeitraum von rund zweieinhalb Jahren.

Die Klägerin ist 1953 geboren, ledig und g. Staatsangehörige. Sie ist als junge Frau nach D. gekommen, nachdem sie in G. die Grundschule besucht hatte und danach eine Ausbildung durchlaufen hatte, die nach eigenen Angaben derjenigen einer Ausbildung zur technischen Zeichnerin am ehesten vergleichbar ist. Die Voraussetzungen um in D. als technische Zeichnerin zu arbeiten, waren damit jedoch nicht gegeben. In D. ist sie überwiegend in einfachen Tätigkeiten berufstätig gewesen, so zuletzt z.B. als Packerin im Fruchtgroßhandel.