LSG Hamburg - Urteil vom 25.04.2013
L 1 KA 1/12
Vorinstanzen:
SG Hamburg, vom 09.11.2011 - Vorinstanzaktenzeichen S 27 KA 11/09

LSG Hamburg - Urteil vom 25.04.2013 (L 1 KA 1/12) - DRsp Nr. 2013/15529

LSG Hamburg, Urteil vom 25.04.2013 - Aktenzeichen L 1 KA 1/12

DRsp Nr. 2013/15529

Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des Sozialgerichts Hamburg vom 9. November 2011 sowie der Bescheid der Beklagten vom 2. September 2008 in Gestalt des Widerspruchsbescheids vom 18. Dezember 2008 aufgehoben.

Die Beklagte trägt die Kosten des gesamten Verfahrens mit Ausnahme der außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen, die diese selbst tragen.

Die Revision wird nicht zugelassen.

Tatbestand:

Der Kläger wendet sich gegen die Aufhebung der ihm zur Ausführung und Abrechnung von Akupunkturleistungen erteilten Genehmigung.

Der Kläger ist Facharzt für Frauenheilkunde und Geburtshilfe und nimmt mit dieser Facharztbezeichnung im Bezirk der beklagten Kassenärztlichen Vereinigung H. an der vertragsärztlichen Versorgung teil. Er ist berechtigt, die Zusatzbezeichnung Akupunktur zu führen.