LSG Hamburg - Urteil vom 24.03.2011
L 1 KA 23/07
Vorinstanzen:
SG Hamburg, vom 28.03.2007 - Vorinstanzaktenzeichen S 3 KA 416/06

LSG Hamburg - Urteil vom 24.03.2011 (L 1 KA 23/07) - DRsp Nr. 2011/8406

LSG Hamburg, Urteil vom 24.03.2011 - Aktenzeichen L 1 KA 23/07

DRsp Nr. 2011/8406

Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Sozialgerichts Hamburg vom 28. März 2007 wird zurückgewiesen.

Der Kläger trägt auch die Kosten des Berufungsverfahrens, mit Ausnahme der außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen.

Die Revision wird nicht zugelassen.

Tatbestand:

Im Streit ist die Rechtmäßigkeit von Arzneimittelregressen weit überwiegend mit Blick auf die Verordnung des Medikaments LeukoNorm C.® (im Folgenden: LeukoNorm) für die Quartale II/2002, IV/2002, I/2003, II/2003, III/2003 und IV/2003.

In zwei Behandlungsfällen geht es zudem um Verordnungen (auch) anderer Arzneimittel im Zusammenhang mit Maßnahmen zur Herbeiführung einer Schwangerschaft (künstliche Befruchtung) bei Versicherten, die im Verordnungszeitpunkt das 40. Lebensjahr bereits vollendet hatten.

Der Kläger hat seine medizinische Ausbildung in der Türkei absolviert und an der Universität I. im Bereich der Medizin promoviert ("TIP Dr. Univ. Ist."). Er nimmt als Facharzt für Frauenheilkunde an der vertragsärztlichen Versorgung im Bezirk der beigeladenen Kassenärztlichen Vereinigung teil. Er hat sich auf die Reproduktionsmedizin spezialisiert und ist Gründer und Leiter des K.-Zentrums "K.". Der Kläger erbringt insbesondere ärztliche Leistungen in Form von IVF- und ICSI-Behandlungen.