LSG Hamburg - Urteil vom 24.03.2011
L 1 KA 21/07
Vorinstanzen:
SG Hamburg, vom 28.03.2007 - Vorinstanzaktenzeichen S 3 KA 69/05

LSG Hamburg - Urteil vom 24.03.2011 (L 1 KA 21/07) - DRsp Nr. 2011/8404

LSG Hamburg, Urteil vom 24.03.2011 - Aktenzeichen L 1 KA 21/07

DRsp Nr. 2011/8404

Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Sozialgerichts Hamburg vom 28. März 2007 wird zurückgewiesen.

Der Kläger trägt auch die Kosten des Berufungsverfahrens, mit Ausnahme der außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen.

Die Revision wird nicht zugelassen.

Tatbestand:

Im Streit ist die Rechtmäßigkeit eines Arzneimittelregresses mit Blick auf die Verordnung des Medikaments LeukoNorm C.® (im Folgenden: LeukoNorm) für das Quartal II/2002.

Der Kläger hat seine medizinische Ausbildung in der Türkei absolviert und an der Universität I. im Bereich der Medizin promoviert ("TIP Dr. Univ. Ist."). Er nimmt als Facharzt für Frauenheilkunde an der vertragsärztlichen Versorgung im Bezirk der beigeladenen Kassenärztlichen Vereinigung teil. Er hat sich auf die Reproduktionsmedizin spezialisiert und ist Gründer und Leiter des K.-Zentrums "K.". Der Kläger erbringt insbesondere ärztliche Leistungen in Form von IVF- und ICSI-Behandlungen.