LSG Hamburg - Urteil vom 21.06.2011
L 3 R 8/07
Vorinstanzen:
SG Hamburg, - Vorinstanzaktenzeichen 9 RJ 317/02

LSG Hamburg - Urteil vom 21.06.2011 (L 3 R 8/07) - DRsp Nr. 2011/18825

LSG Hamburg, Urteil vom 21.06.2011 - Aktenzeichen L 3 R 8/07

DRsp Nr. 2011/18825

Die Berufung wird zurückgewiesen.

Die Beklagte hat die außergerichtlichen Kosten des gesamten Verfahrens zu tragen.

Die Revision wird nicht zugelassen.

Tatbestand:

Zwischen den Beteiligten ist die Höhe der dem Kläger gewährten Regelaltersrente im Streit.