1. Die Berufung wird zurückgewiesen.
2. Außergerichtliche Kosten sind nicht zu erstatten.
3. Die Revision wird nicht zugelassen.
Zwischen den Beteiligten ist streitig, ob die Klägerin Anspruch auf Anerkennung des Ereignisses vom 19. August 2010 als Arbeitsunfall der verunfallten und inzwischen verstorbenen E.S. hat.
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