Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Sozialgerichts Hamburg vom 29. September 2005 aufgehoben.
Die Klage wird abgewiesen.
Die Beteiligten haben einander keine Kosten zu erstatten.
Die Revision wird nicht zugelassen.
Zwischen den Beteiligten ist die Gewährung einer Witwerrente aus der gesetzlichen Rentenversicherung streitig.
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