Die Berufung wird zurückgewiesen.
Die Klägerin trägt auch die Kosten des Berufungsverfahrens.
Die Revision wird nicht zugelassen.
Die Klägerin begehrt die Erstattung von Pflegegeld in Höhe von 17.596,83 EUR.
Die Klägerin gewährte der 1954 geborenen und bei ihr in der sozialen Pflegeversicherung versicherten R.K. (im Folgenden: Versicherte) ab dem 1. April 1995 Pflegegeld der Pflegestufe I. Die Versicherte ist seit einem privaten Skiunfall inkomplett querschnittsgelähmt, ihre Beine sind gelähmt und es bestehen Blasen- und Mastdarmentleerungsstörungen.
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