Die Berufung des Klägers gegen den Gerichtsbescheid des Sozialgerichts Hamburg vom 23. Juli 2008 wird zurückgewiesen.
Außergerichtliche Kosten sind nicht zu erstatten.
Die Revision wird nicht zugelassen.
Der Antrag auf Gewährung von Prozesskostenhilfe wird abgelehnt.
Die Beteiligten streiten darüber, ob dem Kläger für die Zeit vom 16. Mai 2004 bis 31. Dezember 2004 Arbeitslosenhilfe zu gewähren ist.
Testen Sie "Rechtsportal Arbeitsrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|