LSG Hamburg - Urteil vom 05.02.2013
L 3 U 19/10
Vorinstanzen:
SG Hamburg, - Vorinstanzaktenzeichen S 36 U 224/07

LSG Hamburg - Urteil vom 05.02.2013 (L 3 U 19/10) - DRsp Nr. 2013/14802

LSG Hamburg, Urteil vom 05.02.2013 - Aktenzeichen L 3 U 19/10

DRsp Nr. 2013/14802

Die Berufung wird zurückgewiesen.

Die Klägerin hat die Kosten des Verfahrens zu tragen.

Die Revision wird nicht zugelassen.

Tatbestand:

Streitig ist, ob die Klägerin für rückständige Unfallversicherungsbeiträge der insolventen K. Baugesellschaft mbH&Co KG (im Folgenden: Firma K.) zu haften hat.

Die Klägerin ist eines von mehreren Tochterunternehmen der P. Verwaltungsgesellschaft mbH. Als Unternehmenszweck des am XXXXX 1979 angemeldeten Gewerbes ist im Gewerberegister der "Erwerb und die Veräußerung von Grundstücken, deren Bebauung zum Zweck späterer Veräußerung sowie alle hiermit im Zusammenhang stehenden Geschäfte, ausgenommen erlaubnispflichtige Tätigkeiten" eingetragen. Auf der Homepage der "P.-Gruppe" heißt es: "Aus dem ehemaligen Handwerksbetrieb, gegründet 1919 durch Herrn P., der über viele Jahre erfolgreich im Baugewerbebereich tätig war, ist ein modernes Dienstleistungsunternehmen der Immobilienwirtschaft entstanden. Rund 2000 Einheiten mit einer vermieteten Fläche von über 115.000 m² in der Metropolregion H. aus dem Bestand der P.-Gruppe werden von uns gemanagt."