Die Berufung des Klägers gegen den Gerichtsbescheid des Sozialgerichts Hamburg vom 8. Oktober 2009 wird zurückgewiesen.
Außergerichtliche Kosten sind nicht zu erstatten.
Die Revision wird nicht zugelassen.
Die Beteiligten streiten über die Kostenerstattung für eine Positronen-Emissions-Tomographie/Computertomographie-Untersuchung (PET-CT).
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